Bundesteilhabegesetz: Menschen mit Behinderung demonstrieren vor dem Landtag
9 Dez
Inklusion gibt's nicht zum Nulltarif
Der 1. Januar 2020 hätte ein Meilenstein auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung werden sollen. Dann tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Damit soll gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderung die individuelle Unterstützung bekommen, die sie brauchen, um selbstbestimmt so leben zu können, wie sie es wollen. Dafür bräuchte es einheitliche Rahmenbedingungen, die in einem Landesrahmenvertrag fixiert werden sollten. Dieser liegt aktuell auf Eis: Das zähe Ringen von Land und Kommunen um die Übernahme der Kosten, die sich aus dem Bundesteilhabegesetz ergeben, blockiert die Unterzeichnung unter einen weitgehend ausgehandelten Vertrag. Und auch die einmaligen, plausibel errechneten Umstellungskosten der Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe sind noch nicht ausreichend im Doppelhaushalt 2020/21 verankert.
Doch Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif: Baden-Württemberg darf nicht zum traurigen Schlusslicht in der Behindertenhilfe werden!
Deshalb demonstrieren Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und rechtliche Betreuungspersonen, Selbsthilfegruppen und Beschäftigte der Behindertenhilfe
am Mittwoch, 11. Dezember 2019, ab 12.30 Uhr
zwischen Schauspielhaus und Landtag in Stuttgart
mit kurzen Statements von Betroffenen
Gerne vermitteln wir Ihnen Gespräche bei der Demo und auch vor Ort in Einrichtungen und freuen uns, wenn Sie über die Protestaktion berichten.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.
Heilbronner Straße 180
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 1656-0
Telefax: +49 (711) 1656-277
http://www.diakonie-wuerttemberg.de
Weiterführende Links
- Originalmeldung von Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.
- Alle Meldungen von Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.