Geschlechtervielfalt: Karlsruhe schreibt das Grundgesetz um
28 Sep
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass im Geburtenregister das Geschlecht von Kindern neben männlich und weiblich auch mit „divers“ angegeben werden kann (1). Bisher konnte in den seltenen Fällen, in denen sich Personen nicht als Mann oder Frau benannt... weiterlesen →