Hartz-IV und Unterhalt: Mehr Laufereien, keinen Cent mehr
20 Jun
Wenn am 1. Juli 2017 die Neuregelung zur Unterhaltszahlung greift, haben Hartz-IV-Empfänger doppelt so viel Aufwand, aber keinen Cent mehr. Besonders ärgerlich sei, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), dass die Bearbeitung der Anträge durch das Jobcenter erfolge, die Antragssteller dennoch beim Jugendamt vorsprechen müssten.
Wenn sich Eltern trennen, hat der Alleinerziehende einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen. In den allermeisten Fällen trifft dies Frauen und sehr oft verweigern die Väter die Zahlung oder können schlichtweg nicht bezahlen. In diesen Fällen zahlt das Jugendamt. Bislang war diese Vorleistung auf sechs Jahre beschränkt und lief mit dem zwölften Lebensjahr des Kindes aus. Ab dem 1. Juli ist der Unterhalt grundsätzlich fällig, bis das Kind volljährig ist. „Man kann also davon ausgehen“, sagt Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net), „dass sich innerhalb von wenigen Wochen die Zahl derer, die den Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen, verdoppeln wird.“
Die Anträge für Alleinerziehende Hartz-IV-Bezieherinnen werden natürlich im Jobcenter bearbeitet. „Die Gelder für das Kind oder die Kinder gehen ja in die Hartz-IV-Berechnung mit ein“, sagt Hoffmann. Der Unterhaltsvorschuss gilt bei allen Sozialleistungen als sonstiges Einkommen. Ärgerlich, so Hoffmann sei, dass diejenigen, die jetzt einen Antrag stellen müssen, dies nicht direkt beim Jobcenter tun könnten, sondern vorher zum Jugendamt müssten. „Da hat der Gesetzgeber einfach geschlafen“, so Hoffmann. „Hartz-IV-Empfängerinnen haben nun doppelte Laufwege, aber keinen Cent mehr in der Tasche.“
Anders sieht es aus, wenn eine Alleinerziehende über Hartz-IV-Niveau verdient. Eine Mutter mit zwei Kindern (z. B. 9 und 13 Jahre alt), die seit Jahren vom Vater getrennt lebt, kann nun mit einem Plus von fast 470 Euro im Monat rechnen. „Für Hartz-IV-Empfänger trifft das natürlich wieder nicht zu, denn alles was als Einkommen hinzukommt, wird ja wieder verrechnet“, meint Uwe Hoffmann.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon: +49 (3641) 8761159
Telefax: +49 (3641) 8761158
http://www.mehr-hartz4.net
Ansprechpartner:
Uwe Hoffmann
Geschäftsführer
+49 (3641) 8761159
Weiterführende Links
- Originalmeldung von Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
- Alle Meldungen von Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.