„Willkür?“ – Unterschiede bei Sanktionen und Hartz-IV-Sätzen

15 Jun

Pressemeldung der Firma Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Hartz IV sei nicht gleich Hartz IV, sagt der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) und spielt damit auf die Ungleichbehandlung von Hartz-IV-Empfänger in unterschiedlichen Regionen Deutschlands an. Das gelte übrigens auch für die Sanktionen.

Immer wieder taucht die Frage auf, warum es bei Hartz IV in Deutschland zum Teil erhebliche Unterschiede gibt. Nicht allein, was die ausbezahlten Beträge betrifft, sondern auch, wenn es um Sanktionen geht. Fragt man beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) nach, so glaubt man dort, die Unterschiede nicht beeinflussen zu können. „In gewisser Weise mag das auch stimmen“, sagt der DSD-Geschäftsführer Uwe Hoffmann (www.mehr-hartz4.net). Schließlich gäbe es in den unterschiedlichen Städten auch einen unterschiedlichen Stellenmarkt. „Betroffene, die in solchen Städten wohnen, bekommen mehr Angebote. Da ist es nicht verwunderlich, wenn auch mehr Jobs abgelehnt und dementsprechend mehr Sanktionen ausgesprochen werden.“

Gleiches gilt für die Kosten der Unterkunft. In Gebieten, in denen das Wohnen teurer ist, ist auch der Wohnkostenzuschuss höher. Dennoch verdeutlicht die Leistungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), dass gerade im Osten des Landes die Hartz-IV-Sätze erhebliche Unterschiede aufweisen, auch wenn oben genannte Faktoren gar nicht so weit von einander entfernt sind. „Besonders niedrig sind die Sätze in Thüringen und Sachsen“, sagt Hoffmann. „Aber auch im Westen gibt es dunkle Flecken, wie etwa das fränkische Kulmbach, in dem Alleinerziehende den niedrigsten Satz deutschlandweit bekommen.“

Ein großes Problem für den DSD stellen unterschiedliche Maßnahmen der Jobcenter dar, die nachweislich keine positiven Auswirkungen auf die Qualifikation oder die Vermittlungschancen haben. „Wer Papierwürfel basteln muss, oder im Gemeindebeet Laub rechen muss und diese Maßnahme abbricht, wird sanktioniert“ erklärt der DSD-Geschäftsführer. Dafür sei eine Kürzung um 30 Prozent vorgesehen. „Der Bundesdurchschnitt bei Sanktionen liegt bei rund 20 Prozent, allerdings gibt es Gegenden, bei denen das Jobcenter um 11 Prozent kürzt und Gegenden in denen die Kürzung 30 Prozent übersteigt. Das ist nicht korrekt.“, so Uwe Hoffmann.

Generell sollte man Sanktionsbescheide auf ihre Richtigkeit prüfen lassen. Diese veranlasst der DSD für Betroffene kostenlos.



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Leider gibt es auch heute noch zahlreiche Fälle von Diskriminierung. Ausgrenzung und Benachteiligung von Menschen ist in Deutschland alltägliche Realität. Das Unrechtsbewusstsein bzw. die Sensibilität gegenüber dem Thema Diskriminierung ist in unserem Land, so zeigen Meinungsumfragen, bedauerlicherweise relativ schwach ausgeprägt. Unser Verein engagiert sich auch für Menschen, die auf Hilfe nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen sind. Wir unterstützen sie mit Rat und Tat und wollen so dazu beitragen, dass Berechtigten das Leben nicht noch zusätzlich erschwert wird.


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