Jobvorschläge des Jobcenters: Muss ich, oder muss ich nicht?
7 Jun
Gerade für Alleinerziehende gibt es viele Ausnahmen
Muss ein Hartz-IV-Empfänger wirklich jeden Job annehmen, den das Jobcenter vorschlägt? Nein, sagt der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Es gibt verschiedene Ausnahmen, die meist aber weder der Betroffene noch das Jobcenter zu kennen scheint.
Wer beim Jobcenter auf Leistungen angewiesen ist und nicht „mitspielt“ wird sanktioniert. Das gilt vor allem für Jobangebote, die aber oft gar keine echten Jobs sind. Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net): „Wenn ein Job für den Leistungsempfänger nicht zumutbar ist, kann er – rein rechtlich – sich weigern, diese Stelle anzunehmen. Dafür gibt es den sogenannten Zumutbarkeitsparagrafen.“
Gerade für Hartz-IV-Empfänger, die ein Kleinkind haben, gibt es viele Ausnahmeregelungen; auch für Menschen, die Angehörige pflegen oder wenn jemand geistig, seelische oder körperliche Probleme hat. „Dass man einen trockenen Alkoholiker nicht zu einem Lagerjob in der Brauerei vermitteln darf, ist klar“, sagt Hoffmann. „Das gilt aber auch für einen gelernten Uhrmacher, der als Maurer arbeiten soll und sich damit seine Hauptwerkzeug, die Hände nämlich, ruinieren würde.“
Wie sollte man sich nun verhalten, wenn einen das Jobcenter in einen Job zwingen möchte? Wenn es Gründe für eine Ablehnung nach oben genanntem Paragrafen gibt, sollte man darauf hinweisen. Für das Jobcenter ist eine entsprechende Prüfung ein relativ großer Aufwand, weswegen dieser Paragraf gerne einmal vergessen wird. Wird man also zum Job verpflichtet, bzw. mit Sanktionen belegt, hilft nur der Gang zum Anwalt. Allerdings gibt es auch Fälle, die moralische Fragen aufwerfen, so Uwe Hoffmann: „Gerade bei älteren Langzeitarbeitslosen höre ich immer wieder die Argumentation, dass der Betroffene nicht mehr vermittelbar wäre. Dann aber soll er Ein-Euro-Jobs machen, oder in die Leiharbeit gehen. Das passt für mich nicht zusammen und ich glaube, damit will der Berater nur den einfachsten Weg gehen, den Betroffenen aus seiner Statistik zu bekommen.“
Ein Jobangebot grundlos abzulehnen ist aber gefährlich. Denn dann können die Bezüge um bis zu 30 Prozent gekürzt werden; bei unter 25-jährigen sogar die komplette Regelleistung.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon: +49 (3641) 8761159
Telefax: +49 (3641) 8761158
http://www.mehr-hartz4.net
Ansprechpartner:
Uwe Hoffmann
Geschäftsführer
+49 (3641) 8761159
Weiterführende Links
- Originalmeldung von Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
- Alle Meldungen von Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.