Kindesschutz: Adventisten überarbeiteten Dokument zur Pastoralethik

18 Apr

Pressemeldung der Firma Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland / Süddeutscher Verband KdöR

Der Internationale Ausschuss für pastorale und theologische Ausbildung (International Board of Ministerial and Theological Education, IBMTE) der adventistischen Weltkirchenleitung hat Anfang April Anpassungen zugestimmt, welche die Bestimmungen zur Pastoralethik betreffen. Neu aufgenommen wurde der Bereich „Kindesschutz“.

Im Abschnitt über „Kindesschutz“ wird daran erinnert, dass es in vielen Ländern gesetzliche Vorschriften für jene gebe, die mit Kindern arbeiten. Sie bräuchten vorher ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine gleichwertige Unbedenklichkeits-bescheinigung von einer Regierungsstelle.

Adventistische Pastoren in diesen Ländern müssten sicherstellen, dass sie die entsprechende gesetzliche Unbedenklichkeitsbescheinigung hätten, um mit Kindern pastoral zu arbeiten. Unabhängig davon müsse der physische Kontakt eines Pastors, sein Verhalten, seine Konversation und sein Dienst an Kindern den höchsten moralischen, professionellen und christlichen Standards genügen.

Bestimmungen zur Pastoralethik

Die Bestimmungen zur Pastoralethik sind Teil eines IBMTE-Handbuchs, das sich mit dem gesamten Prozess, dem Lehrplan und den Zielsetzungen der Pastorenausbildung innerhalb der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten beschäftige, so die Kirchenzeitschrift Adventist Review (AR).



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