Die mitbestraften Kinder: Wenn die Eltern sanktioniert werden

16 Feb

Hartz-IV-Sanktionen treffen vor allem Kinder

Pressemeldung der Firma Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Wer Leistungen nach dem SGB II bekommt, ist dem Leistungsträger verpflichtet. Wer einen Termin versäumt oder einen Job nicht antritt wird bestraft. Im Amtsdeutsch heißen derartige Beugungsmittel Sanktionen. Jeden Monat, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) würden rund 130.000 Menschen so bestraft. In jedem dritten Haushalt leben Kinder. Eine Bilanz, die nachdenklich macht.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Im Durchschnitt wurden im Jahr 2016 mehr als 134.000 Menschen pro Monat sanktioniert. Das heißt: Folgt ein Hartz-IV-Empfänger nicht einer Anordnung des Jobcenters, werden die Leistungen gekürzt. Die Kürzungsspanne reicht dabei von 10 bis zu 100 Prozent. Uwe Hoffmann, der Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net, www.gegendiskriminierung.de) ist ein bekennender Gegner dieser „Erziehungsmaßnahme“. Der Verein, der seit vielen Jahren den sozial schwachen und diskriminierten Menschen hilft, sieht in der Kürzung des Existenzminimums einen von der Verfassung nicht gedeckten Akt.

In jedem dritten sanktionierten Haushalt leben Kinder. Die spüren die Folgen ihrer „unfolgsamen“ Eltern besonders deutlich. Uwe Hoffmann: „Wenn das knappe Geld gekürzt wird, müssen die Menschen buchstäblich um das Überleben kämpfen. Besonders schlimm ist das für die Kinder.“ Deshalb empfiehlt der DSD allen Hartz-IV-Empfängern bei Sanktionen grundsätzlich einen Widerspruch einzulegen. Der DSD-Geschäftsführer: „Das macht durchaus Sinn, denn mehr als ein Drittel aller Sanktionen wird zu unrecht ausgesprochen und Widersprüche haben zu 37 Prozent Erfolg.“

Immer wieder stellen sich Experten und Sozialverbände die Frage, ob man die Sanktionspraxis nicht abschaffen müsste. Doch das könnte demnächst schon der Fall sein. Uwe Hoffmann: „Das Sozialgericht in Gotha hatte schon im vergangenen Jahr die Frage nach der Verfassungskonformität gestellt. Damals wurde die Vorlage als unzulässig zurückgewiesen. Noch in diesem Monat wollen die Gothaer Richter einen neuen, überarbeiteten Vorlagebeschluss nach Karlsruhe schicken.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon: +49 (3641) 8761159
Telefax: +49 (3641) 8761158
http://www.mehr-hartz4.net

Ansprechpartner:
Uwe Hoffmann
Geschäftsführer
+49 (3641) 8761159



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.