Kritik an Kürzungsplänen

6 Feb

Diakonie: Landesregierung verfehlt Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention

Pressemeldung der Firma Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.

„Die Diakonie in Baden-Württemberg spricht sich vehement gegen die angekündigten Kürzungen in der Behindertenhilfe aus. Die geplante Reduzierung von 8,4 Millionen Euro (2016) auf nun 7,4 Millionen Euro ist ein falsches Signal,“ so die beiden Oberkirchenräte Urs Keller und Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzende der Diakonischen Werke in Baden und Württemberg.

Die Diakonie betont, Baden-Württemberg sei verpflichtet, die Ziele des Bundesteilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention zu verfolgen. Darüber hinaus habe das Land durch die Landesheimbauverordnung sich selbst Standards gesetzt. Mit dem jetzigen Sparkurs ließen sich diese Ziele aber nicht erreichen. Die Landesregierung gehe den falschen Weg.

Bereits 2012 habe die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg einen Investitionsbedarf von etwa 110 Millionen Euro jährlich und damit ein jährliches Fördervolumen von mindestens 44 Millionen Euro ermittelt. Davon stelle das Land mit 8,4 Millionen Euro für den reinen Wohnbereich deutlich zu wenig Fördermittel zur Verfügung. Man kann nicht teure Programme verfolgen und die Frage ihrer Umsetzung mit Mittelkürzungen beantworten.

Die Diakonie sei bereit, den Rahmen der neuen Gesetze zum Wohle der Betroffenen auszufüllen. An den hoch kostenintensiven Vorgaben für Neubau und Modernisierungsmaßnahmen werde man aber ohne bessere Förderung durch das Land scheitern.

Die Diakonie appelliert deshalb an die Landesregierung, den Umbau der Behindertenhilfe und Psychiatrie mit verstärkter Kraft aktiv mitzugestalten, sich für landesweit gleichwertige Lebensverhältnisse einzusetzen und die Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention für alle Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung anzustreben.

Die Diakonie in Baden-Württemberg fordert daher vom Land, die Fördermittel für die Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie aufzustocken und die Fördergrundlagen komplett zu überarbeiten. Hier gebe es viele ungelöste Probleme, die am Ende insbesondere die Schaffung von adäquatem Wohnraum für Menschen mit komplexeren Bedarfen erschwerten.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.
Heilbronner Straße 180
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 1656-0
Telefax: +49 (711) 1656-277
http://www.diakonie-wuerttemberg.de

Ansprechpartner:
Andrea Schlepper
Pressesprecherin
+49 (711) 1656-118

Das Diakonische Werk Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein selbstständiges Werk und der soziale Dienst der Evangelischen Landeskirche und der Freikirchen. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes unterstützt der Wohlfahrtsverband im Auftrag des Staates hilfebedürftige Menschen. Das griechische Wort "Diakonia" bedeutet "Dienst". Die Diakonie in Württemberg ist ein Dachverband für 1.200 Einrichtungen mit 40.000 hauptamtlichen und 35.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen, alte und pflegebedürftige Menschen, Arbeitslose, Wohnungslose, Überschuldete und andere Arme, Suchtkranke, Migranten und Flüchtlinge sowie Mädchen und Frauen in Not. Täglich erreicht die württembergische Diakonie über 200.000 Menschen. Das Diakonische Werk Württemberg ist ebenfalls Landesstelle der Internationalen Diakonie, Brot für die Welt, Diakonie Katastrophenhilfe und Hoffnung für Osteuropa.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.