Problemverschiebung: Selbstständigkeit aus Hartz IV

30 Jan

Pressemeldung der Firma Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Wer in jungen Jahren schon zu den Langzeitarbeitslosen gehört, wird früher oder später mit der Idee konfrontiert, er könne sich doch selbstständig machen. Für die Jobcenter ist dies eine elegante Möglichkeit, die Arbeitslosenzahlen zu verringern. Immer mehr Ein-Mann-Unternehmen müssten aber zusätzliche Hartz-IV-Leistungen beziehen, so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD).

Die Zahl der Solo-Selbstständigen wächst. Das ist kein Wunder, denn viele Langzeitarbeitslose wollen einfach nicht in die Zeit- oder Leiharbeit. Die Idee der Selbstständigkeit wird auch von den Jobcentern gerne forciert. „Wer sich aus Hartz IV selbstständig macht, der verschwindet aus der Arbeitslosenstatistik“, sagt Uwe Hoffmann vom DSD (www.mehr-hartz4.net). Die Fördermöglichkeiten sind groß: vom Einstiegsgeld bis zum Förderdarlehen, vieles ist Verhandlungssache. Dennoch ermahnt Hoffmann Interessierte zur peniblen Prüfung ihrer Geschäftsidee: „Die ersten zwei Jahre laufen viele dieser Unternehmungen meist nur deshalb, weil es das Einstiegsgeld gibt. Viele von den Selbstständigen in Deutschland leben in eher ärmlichen Verhältnissen. Und viele müssen sehr schnell feststellen, dass ihre Idee vielleicht doch nicht so toll war, oder dass es für sie einfach keine Kunden gibt.“

Die Zahl der Ein-Mann-Unternehmen ist auf mehr als 2,4 Millionen gestiegen. Mittlerweile gibt es mehr Solo-Selbstständige, als Unternehmer mit Beschäftigten. „Jeder zehnte, der ergänzende Hilfen über die Grundsicherung bezieht, ist mittlerweile Selbstständig“, erklärt der DSD-Geschäftsführer. „Leider wächst auch die Zahl der Unternehmer, die ihr Geschäft nur mit aufstockenden Leistungen am Leben erhalten können. Waren dies im Jahr 2007 gut 67.000 Personen, so lag die Zahl 2015 bei knapp 120.000.“

Der Sprung aus Hartz IV in die Selbstständigkeit wirkt relativ ungefährlich. Zunächst gibt es Unterstützung und falls danach etwa schief läuft, kann der Betroffene einfach wieder in ALG II zurückkehren. „Viele unterschätzen die Arbeit, die auch so ein kleiner Betrieb macht“, so Uwe Hoffmann. „Gerade in einer Zeit, in der Arbeit immer billiger wird, ist es schwierig mit einem Ein-Mann-Betrieb konkurrenzfähig zu sein.“

Sollte man also lieber die Finger von der Selbstständigkeit lassen? Für den DSD-Geschäftsführer ist klar: „Wer weiß, was auf ihn zukommt, etwas kann, eine wirklich gute Idee hat und bereit ist, sechs Tage die Woche zehn bis zwölf Stunden zu arbeiten, der sollte diesen Schritt wagen.“ Für alle anderen und gerade für die, denen vom Jobcenter eine Selbstständigkeit empfohlen wird, ist es oft nur eine Problemverschiebung. Denn die Quote der Selbstständigen, die als Einzelunternehmer in die Insolvenz gehen und dann in Hartz-IV zurückkehren, ist unverhältnismäßig hoch.

„Wenn ihr Jobcenter-Berater ihnen nahelegt, sie sollten sich doch selbstständig machen, so lassen sie diese Idee unbedingt von fachkundigen Leuten prüfen“, so der Rat des DSD-Geschäftsführers.



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Ansprechpartner:
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