Vernebelte Aktivitäten und Prioritäten in Brüssel und Strasbourg

2 Jan

Pressemeldung der Firma Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V.

Auch 2017 bleibt der besondere Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau Gegenstand schwieriger politischer Verhandlungen vor allem auf internationaler Ebene. Die Vereinten Nationen wollen mit Unterstützung der EU ausdrücklich diese natürliche Form von Ehe einer Partnerschaft von schwul-lesbischer-Gender-Beliebigkeit gleichstellen. Tiefgreifende Konsequenzen wie Adoptionsrecht und Leihmutterschaft für “gleichgeschlechtliche Ehen” werden von den Entscheidungsträgern in Brüssel stillschweigend in Kauf genommen. Um dieses Einverständnis nachprüfen zu können, waren beispielsweise die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen im EU-Parlament sehr geeignet. Doch die deutschen EU-Abgeordneten der Koalitionsparteien haben jetzt die Bedingungen zur demokratischen Kontrolle ihrer Arbeit fernab in Brüssel und Strasbourg so geändert, dass diese Kontrolle bald unmöglich wird.

Keine größere internationale Gemeinschaft unterstützt so stark wie die EU die Vereinten Nationen bei der Förderung der LGBT-Community. Die zunehmend politisierte EU-Kommission unter Leitung des Christdemokraten Jean-Claude Juncker ist weltweit der beste Verbündete der Vereinten Nationen in diesem Politikbereich. Mithilfe der EU haben die Vereinten Nationen vor Weihnachten einen “Unabhängigen Experten für die Rechte lesbischer, schwuler, bisexueller und transgender Personen” ernannt – einen, wie es in Brüssel heißt, „Zar der Homoblobby”. Die in New York postierten Verbindungsbeamten der Brüsseler EU-Verwaltung arbeiteten daran aktiv mit. Die Bundesregierung unterstützte die Initiative. Wird künftig auch in Deutschland die sexuelle Orientierung zu einem Kriterium für politische Prioritäten und für Posten im Diplomatischen Dienst und überhaupt in der Beamtenschaft?

Der neue “Unabhängige Exerte für die LGBT-Rechte” soll nationale Widerstände gegen die Homo-Lobby aufbrechen. Sein Mandat umfasst fünf Punkte: – Legalisierung der Sodomie (ohne spezifische Altersangabe der Sexualpartner, also für alle) ; – Abschaffung der Diagnose von Homosexualität als Befindlichkeitsstörung durch medizinisches Fachpersonal (Ersatz faktenbasierter, medizinwissenschaftlicher Erkenntnisse durch politische Vorgaben); – standesamtliche Aberkennung des biologischen Geschlechts bei Geburt zugunsten der Anerkennung einer individuell festlegbaren “Geschlechtsidentität” in Personenstandsurkunden (beispielsweise die nachträgliche Abänderung der Geburtsurkunde und der Taufurkunde; diese weitere Etappe der LGBT-Gender-Beliebigkeit eröffnet die Möglichkeit der Leihmutterschaft, wenn eine als Mann geborene “soziale Frau” ihre biologisch begründete Zeugungsunfähigkeit zur Grundlage macht, um Leihmutterschaft zu fordern) ; – LGBT-Gender-Propaganda auf allen Ebenen ab dem Kindergarten. Der mit der Umsetzung dieser LGBT-Agenda in der UNO betraute Thailänder Professor Vitit Muntarbhorn kündigte bereits an: “Das Mandat gilt für jeden Staat unter der Sonne und unter dem Mond”.

Man darf sich fragen, was mit den Vereinten Nationen los ist. Auf drängende Fragen von Krieg und Frieden findet die Organisation keine Lösung, immerhin gibt es nicht nur den Krieg in Syrien, sondern rund 150 bewaffnete Konflikte weltweit. Aber bei der Steuerung von sozialen Werten und Normen dreht sie zur Höchstform auf. Ebenso die EU: sie schleppt sich von Krise zu Krise, löst Versprechen nicht ein, lässt Rechtsbrüche unwidersprochen zu (Stichwort Dublin-Abkommen) und das Prestigeprojekt Euro vernichtet Sparguthaben und verschärft die Armut – doch die EU-Kommission kämpft für die Homo-Ehe weltweit. Polen, Ungarn und Kroatien versuchen, die Unterstützung der EU für dieses gesellschaftliche Umerziehungsprogramm zu verhindern. Aber gegen Deutschland Frankreich und Grossbritannien und den ersten Vize-Präsidenten der EU-Kommission Franz Timmermans (Sozialdemokrat), der die universelle Einführung der Homoehe zur Agenda der EU-Kommission erklärt hat, ist das auf Dauer unmöglich.

Um diese ungleichen Kräfteverhältnisse zu ändern, gibt es für 2017 zwei gute Vorsätze.

Erstens: die europäische Bürgerinitiative “Mutter, Vater, Kinder” bis zum 3. April 2017 aktiv zu unterstützen. Denn der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erteilte der amtlichen EU-weiten Bürgerinitiative ausdrücklich die Genehmigung und urteilte, dass sie weder homophob noch diskrimnierend ist. Nur eine symbolkräftige Zahl von Unterstützern für eine Definition von Ehe als Partnerschaft zwischen Mann und Frau kann der Politisierung der EU-Kommission Einhalt gebieten. Zehn Mitgliedsstaaten haben ihre Mindestanzahl bereits erreicht. Deutschland und Österreich noch nicht. Bis zum 3. April 2017 besteht dafür noch Gelegenheit. Ein Erfolg dieser Initiative würde den EU-Institutionen durch Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie politische Leitlinien vorgeben.

Der andere Vorsatz besteht darin, sich bei kommenden Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an die Position der jetzigen Mandatsträger zu erinnern, um die nachweislich enge Verzahnung von LGBT-Gender-Lobby und in dieser Frage indifferenten  Entscheidungsträgern aufzubrechen. Um jedoch Änderungen bei Abstimmungsverhalten oder Verhandlungspositionen einzufordern, müssen die Bürger erstmal die Positionen ihrer Mandatsträger objektiv und einfach nachprüfen können. Auf kommunaler und regionaler Ebene mag das problemlos möglich sein. Den Dorfvorsteher trifft man gegebenenfalls zum Frühschoppen. einem Mitglied des Landtags oder des Bundestags läuft man gelegentlich im Kirchengemeinderat über den Weg. Doch um das Abstimmungsverhalten der Europa-Abgeordneten fernab in Brüssel oder Strasburg zu kontrollieren, gibt es nur drei Möglichkeiten: Vertrauen in deren Pressemitteilung (“Ich versichere Ihnen hoch und heilig, dass ich so abgestimmt habe”), Selbstbeobachtung bei Abstimmungen im Sitzungssaal in Brüssel und Strasburg (wer hebt wann die Hand, bzw. welches Licht leutet bei elektronischen Abstimmungen auf: grün für Zustimmung, rot für Ablehung und weiss für Enthaltung). Aber das ist materiell und finanziell nicht machbar. Bleiben also die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen, die als Bestandteil des Protokolls der Plenarsitzungen veröffentlicht werden.

Namentliche Abstimmungen sind der Mehrheit der Europa-Abgeordneten aber ein im Auge, sie wollen die Kontrolle ihrer Abstimmungen möglichst vermeiden. Zwar funktioniert die deutsche Hofberichterstattung aus Brüssel und Strasburg routiniert, doch mangelt es dabei an medialer Kritik gegenüber der Steuerung von sozialen Werten und Normen durch die EU. Faktenbasierte Kritik am Abstimmungsverhalten der EU-Parlamentarier in diesen Bereichen wird jetzt zusätzlich erschwert, nachdem die EU-Parlamentarier ihre Regeln für namentliche Abstimmungen im Zuge einer routinemässigen Überarbeitung der Geschäftsordnung des EU-Parlaments verschärft haben.

Die im EU-Parlament vertretenen klassischen Parteien beschweren sich zwar über das Demokratiedefizit der EU und fordern in den Hauptstädten mehr Demokratie und Transparenz. Doch in Strasburg und Brüssel vernebeln sie die Transparenz durch Geschäftsordnungstricks. Die neue EP-Geschäftsordnung dient vor allem großen Fraktionen, die meistens um jeden Preis bis zur inhaltlichen Selbstaufgabe miteinander koalieren. Den kleinen Fraktionen streichen sie die aus nationalen Parlamenten bekannten Minderheitenrechte für Oppositionsfraktionen. Das gilt nicht nur bei Abstimmungen beispielsweise in der Euro-Politik, wenn sich deutsche Politiker im Ausschuss für Wirtschaft und Währung ganz klar für die Haftung deutscher Sparer für ausländische Schrottbanken einsetzen und nur dann eben nicht abstimmen, wie beispielsweise Burkard Balz (Niedersachsen), wenn seine Position – die ja in Deutschland keineswegs hoffähig ist – durch eine namentliche Abstimmung bekannt werden würde.

Eine namentliche Abstimmung könnte beispielsweise auch belegen, wie sich die deutschen Abgeordneten untereinander verhalten, selbst bei eigentlich selbstverständlichen Konsensthemen wie der Verurteilung der Verfolgung christlicher Minderheiten in Ägypten. So beantragte die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch eine Aussprache im Plenum, um das terroristische Attenat auf die koptische Minderheit in Kairo vor Weihnachten zu verurteilen. Klare Sache, sollte man meinen, und ein vernünftiger Antrag der aktivsten deutschen Europaabgeordneten (die offizielle Aktivitätenstatistik www.mepranking.eu gibt an, wer wie viel und was getan hat im EU-Parlament). Doch Überraschung auf der Besuchertribune des Plenums in Strasburg: Während der FDP-Abgeordnete Alexander von Lambsdorff ausdrücklich den Daumen hochreckte und dem Antrag namens seiner liberalen Fraktion zustimmte, enthielten sich die Christdemokraten von CDU und CSU. CSU-Vize Manfred Weber war anwesend, hob jedoch demonstrativ seine Hand nicht. Der Antrag wurde angenommen, jedoch nicht mit den Stimmen der Christdemokraten. Die Verteidigung christlicher Minderheiten war hier offenbar weniger wichtig als die Fraktionszugehörigkeit der Antragstellerin. Solche Begebenheiten beobachtet man nur von der Besuchertribune des Plenums aus. Eine namentliche Abstimmung würde hier für viel mehr Klarheit sorgen. Aber diese Transparenz wollen die Europa-Abgeordneten nicht mehr, denn 2017 ist Wahljahr und das zählt das gesprochene Wort, nicht die Fakten.

Zur Erinnerung: Mehrfach wurden wir gebeten, die Identität des Briefeschreibers aus Brüssel preiszugeben. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsarbeit von Informanten und Redaktion. Sie erinnert an die sogenannten Junius letters, in denen ein Pseudonym namens Junius in der Zeitschrift Public Advertiser in London vom 21. Januar 1769 bis zum 12. Mai 1772 Briefe über die  Geschehnisse am Hofe und im Parlament veröffentlichte. Darin wurden die Machenschaften in der Königsfamilie, von Ministern, Richtern und Abgeordneten satirisch und mit Sachkenntnis der internen Vorgänge und Intrigen aufgespießt. Die Junius-letters gelten als erster Beleg des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechts.    



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