Noch bis 31.12.16 den Überprüfungsantrag für das Jahr 2015 stellen
Wer im Jahr 2015 Hartz IV bezogen hat, kann noch bis zum 31. Dezember 2016 seine Ansprüche prüfen lassen. Wer diese Frist verstreichen lässt, verschenkt im ungünstigsten Fall Geld, so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung...
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