Religionszugehörigkeit von Pflegekindern

8 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Als sie noch das Sorgerecht für ihre Tochter hatte, stand für die Nordafrikanerin fest, dass ihre Tochter muslimisch erzogen werden sollte. Der evangelische Vater war nicht sorgeberechtigt und damit spielte seine Religionszugehörigkeit keine Rolle. Dann kam das Mädchen mit acht Jahren zu einer Dauerpflegefamilie. Diese war durch und durch katholisch und erzog auch ihre beiden leiblichen Töchter entsprechend. Dem Wunsch der Pflegeeltern, ihr Pflegekind katholisch zu taufen, damit es in der Schule am katholischen Religionsunterricht teilnehmen konnte, widersprach die leibliche Mutter der Kleinen. Ihr Kind sollte muslimisch bleiben! Die ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf die Erstbestimmung hin: Die Mutter hat die Religionszugehörigkeit der Tochter festgelegt, als sie noch das Sorgerecht hatte. Daran ist auch der Vormund gebunden und kein Gesetz darf dies gegen den Willen der Mutter ändern (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 UF 223/15).

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