Muss 13-Jähriger Schmerzensgeld zahlen?

22 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer mit Kindern tobt, muss damit rechnen, dass es beim Spielen zu Verletzungen kommen kann. Anspruch auf Schmerzensgeld besteht nach Angaben von ARAG Experten jedoch nur dann, wenn das Kind deliktfähig – also älter als sieben Jahre ist – und es vorsätzlich gehandelt hat. In einem konkreten Fall spielte ein 13-jähriger Konfirmand während der Feier mit mehreren Gästen mit einem Tennisball. Dabei wurde einer der Erwachsenen so unglücklich am Auge getroffen, dass dessen Brille zersplitterte und sein Auge schwer verletzte. Es folgten mehrere Operationen und eine lange Zeit der Arbeitsunfähigkeit. Daraufhin verlangte der Mann Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Teenager. Doch nachdem die Richter durch diverse Zeugenaussagen feststellten, dass er bewusst am Spiel mit dem Tennisball teilgenommen hatte und keinerlei böse Absicht beim Konfirmanden vorlag, wiesen sie die Klage des Mannes ab. Wer mit Kindern Ball spielt, kann nicht behaupten, völlig unerwartet einen Treffer zu kassieren (OLG Oldenburg, Az.: 6 U 170/15).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.