Nach der Hochzeit: Fünf Tipps für das junge Glück

15 Jul

Pressemeldung der Firma finanzen.de AG

In diesem Sommer geben sich wieder zahlreiche Paare das Ja-Wort. Nach der Hochzeitsfeier und den Flitterwochen sollten die Frischvermählten schnellstmöglich alle wichtigen Stellen über ihren neuen Familienstand informieren, ihre Versicherungsverträge und ihre Vollmachten aktualisieren. Das Portal finanzen.de hat fünf wichtige Tipps für frisch verheiratete Paare zusammengefasst.

Nach der Hochzeit ist der Trubel für viele Paare noch nicht vorbei. Spätestens jetzt sollte das junge Glück die gemeinsamen Finanzen klären, Versicherungsverträge aktualisieren und über die richtige Steuerklasse nachdenken. Falls ein Ehepartner ab sofort einen neuen Nachnamen führt, muss er viele offizielle und inoffizielle Stellen über die Namensänderung informieren. Nicht zuletzt sollte das Paar jetzt auch entscheiden, ob es einen Ehevertrag schließen will. Die folgenden fünf Tipps helfen jungen Paaren bei den wichtigsten Behördengängen und den wesentlichen Entscheidungen, die sie in den Tagen nach ihrer Eheschließung treffen müssen.

Tipp Nr. 1: Namensänderung mitteilen

Ein gemeinsamer Familienname gilt vielen Paaren als Symbol der Zusammengehörigkeit. Derjenige Partner, der nach der Hochzeit einen neuen Nachnamen führt, muss im Anschluss unter anderem einen neuen Personalausweis beantragen und die Namensänderung dem Vermieter, dem Arbeitgeber, der Krankenkasse, der Bank sowie diversen Vertragspartnern mitteilen. Was viele nicht wissen: Ein neuer Führerschein ist dagegen kein Muss.

Tipp Nr. 2: Steuerklasse wählen

Sofern beide Ehepartner arbeiten, wird ihnen das Finanzamt nach der Hochzeit automatisch die Steuerklasse 4 zuteilen. Abhängig von der Höhe des Einkommens kann es jedoch auch empfehlenswert sein, eine andere Kombination von Steuerklassen zu beantragen. Wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere, ergibt sich der größte Steuerspareffekt für das Paar, wenn ein Partner in die Steuerklasse 3 und der andere in die Steuerklasse 5 wechselt. Wichtig zu wissen: Die Steuerklasse kann nur einmal pro Jahr gewechselt werden.

Tipp Nr. 3: Versicherungsverträge aktualisieren

Unmittelbar nach der Hochzeit ist ein genauer Blick in die Versicherungsverträge unverzichtbar. Bei bereits vorhandenen Risikolebens- und Kapitallebensversicherungen können die Versicherten ihren Partner als Bezugsberechtigten eintragen und den jeweils anderen auf diese Weise vor den finanziellen Folgen ihres Todes schützen. Andere Policen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten auf eine Nachversicherungsgarantie geprüft werden. Diese ermöglicht innerhalb einer bestimmten Frist nach der Hochzeit die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

Tipp Nr. 4: Vollmachten prüfen

Mindestens ebenso sorgfältig sollten die Frischvermählten ihre Vollmachten überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Wichtig ist zum Beispiel die Frage, wer Zugriff auf welches Bankkonto haben darf. Außerdem sollte das Paar klären, welche Entscheidungen der jeweils andere Partner stellvertretend bei schwerer Krankheit oder Tod des jeweils anderen treffen darf.

Tipp Nr. 5: Ehevertrag aufsetzen

Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Hochzeit vereinbart werden. Jenseits staatlicher Vorgaben können die Eheleute auf diese Weise klären, welchem Partner für den Fall einer Trennung was zusteht. Im ersten Moment klingt das zwar unromantisch. Doch sollte es tatsächlich einmal zum Rosenkrieg kommen, schützen die Partner sich mit einem Ehevertrag gegenseitig davor, dem jeweils anderen gegenüber unfair zu werden.

Weiterführende Informationen können Frischvermählte im Internet unter www.finanzen.de/magazin/nach-der-hochzeit nachlesen. Dort steht zusätzlich eine Checkliste zum kostenlosen Download bereit, die dabei hilft, alle wichtigen Stellen über die Namensänderung zu informieren.



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