Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

15 Jul

Manuela Schwesig: "Junge Flüchtlinge brauchen unseren Schutz und unsere Hilfe. Wir sichern ihnen bundesweit ein gutes Aufwachsen."

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation von jungen Flüchtlingen bundesweit, die Stärkung ihrer Rechte sowie die Sicherstellung ihrer – dem Kindeswohl entsprechenden, bedarfsgerechten  – Unterbringung, Versorgung und Betreuung.

Mit dem Gesetzentwurf übernimmt die Bundesregierung ihre Verantwortung für ausländische Kinder und Jugendliche, die alleine aus ihren Heimatländern nach Deutschland fliehen.

„Kinder und Jugendliche, die ihre Familien verlassen müssen und allein bei uns Zuflucht suchen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt“, so Manuela Schwesig „Sie bei uns aufzunehmen und mit all‘ ihren Belastungen, schmerzhaften Erfahrungen und Ängsten aufzufangen und ihnen ein neues Zuhause zu bieten ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, sondern auch unsere Pflicht.“

Das Gesetz wird sicherstellen, dass unbegleitete Minderjährige so versorgt werden können, wie es ihrem Bedarf und ihrem Wohl entspricht.

Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet. Es gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten gibt, damit sie eine angemessene Betreuung, eine angemessene Unterkunft und eine angemessene Versorgung erhalten.

Darüber hinaus stellt das Gesetz klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Das bedeutet, sie können z.B. eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen. Im Gesetz wird auch das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben. Dadurch werden auch 16- und 17-Jährigen in dem komplexen Asylverfahren von einem gesetzlichen Vertreter begleitet und nicht länger wie Erwachsene behandelt.

Die Bundesregierung setzt damit eine jahrelange Forderung zur Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention um.

„Mit unserem Gesetz sichern wir jungen Flüchtlingen bundesweit ein gutes Aufwachsen,“ sagt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Das Gesetz wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass es jungen Flüchtlingen in Deutschland besser geht. Sie sind vor Krieg, Terror und Unterdrückung in ihren Heimatländern geflohen. Wir müssen Verantwortung übernehmen und ihnen Hilfe und Schutz bieten.“

Das Gesetz wird nunmehr in das parlamentarische Verfahren in Bundesrat und Bundestag eingebracht. Es soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet die Umsetzung des Gesetzes durch das am 1. Juni 2015 gestartete Modellprojekt

„Willkommen bei Freunden“.

Das mit 12 Millionen Euro ausgestattete Bundesprogramm, das bis 2018 durchgeführt wird, soll eine Willkommenskultur in Deutschland befördern. Es unterstützt Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben, indem u.a. folgende Angebote gemacht werden:

–  Beratungsangebote für Jugendämter und ggf. weitere Ämter der Kommunalverwaltung

– Unterstützung beim Aufbau lokaler Akteursnetzwerke

– Qualifizierungsangebote

– Überregionale Informations-, Dialog- und Kommunikationsangebote

Zudem wird das Programm erfolgreiche Integrationsprojekte, -initiativen und -ideen bundesweit bekannt machen und zeigen, dass es in Deutschland viel gesellschaftliches Engagement gibt und dass Flüchtlinge mit Unterstützungsbedarf vor Ort auch die passende Unterstützung bekommen können.



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