Wie die Lobby der Gleichgeschlechtlichen im Europa-Parlament arbeitet

1 Jun

Pressemeldung der Firma Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V

Ungleichbehandlungen in Europa sind gerechtfertigt. Die EU-Institutionen bzw. der nationale Gesetzgeber dürfen Menschen durchaus unterschiedlich behandeln, wenn gute Gründe dafür sprechen. So entschied der Gerichtshof der EU am 29. April 2015 (C-528/13), dass homosexuelle Männer von Blutspenden ausgeschlossen werden dürfen, weil homosexuelle Handlungen noch immer ein unkontrollierbares Gesundheitsrisiko darstellen. "Es muss feststehen, dass für diese Personen ein hohes Übertragungsrisiko für schwere Infektionskrankheiten, wie insbesondere HIV, besteht und dass wirksame Nachweistechniken oder weniger belastende Methoden fehlen, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau der Empfänger sicherzustellen", schreiben die Richter der EU. Der gleichgeschlechtliche Lebensstil ist also nicht nur gefährlich, er ist eben auch unterschiedlich zu sehen.

Dennoch wächst der Einfluss der gleichgeschlechtlichen Lobby im Europa-Parlament. Anlässlich des 17. Mai – ein sogenannter "Internationaler Tag gegen Homophobia und Transphobia" – forderte die LGBT-Lobby die Institutionen der EU auf, an ihren Gebäuden neben der Flagge der EU auch die "Regenbogenfahne" als Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung anzubringen. Diese Aufforderung galt sowohl für die Gebäude der EU in Brüssel, Strasbourg und Luxembourg als auch die Vertretungen in den Mitgliedsstaaten sowie die Delegationsbüros in Drittstaaten. Mit dieser Forderung blitzte die LGBT-Lobby ab: nirgendwo hing eine Regenbogenflagge.

Im EU-Parlament wurde die bizarre Aufforderung der LGBT-Lobby durch die Grüne Europa-Abgeordnete Ulrike Lunacek im Büro des EU-Parlaments, in dem der Präsident und die Vizepräsidenten tagen, als Antrag auf den Tisch gelegt. Frau Lunacek ist Vize-Präsidentin des EU-Paraments und Co-Vorsitzende der LGBT-Intergruppe. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) setzte ihren absonderlichen Vorschlag zwar als "Entscheidung ohne Aussprache" auf die Tagesordnung, musste dann aber zurückrudern: die Vizepräsidenten des EP lehnten den Vorschlag ab. Es gebe keine rechtliche Grundlage dafür. Weder existiere eine Entschließung der Vollversammlung der Vereinten Nationen noch gebe es einen Beschluss des Europäischen Rats, die den 17. Mai zu einem offiziellen Ereignis der Lesben- und Schwulenbewegung erklären. Außerdem sieht das Flaggenprotokoll der EU ausdrücklich vor, dass nur bei Staatsbesuchen die Hoheitszeichen des eingeladenen Staatsgasts zusätzlich geflaggt werden. Die Kommunikationsabteilung des EU-Parlaments ließ es sich dennoch nicht nehmen, in einer offiziellen Pressemitteilung die Arbeit der LGBT-Intergruppe so darzustellen, als handele es sich um ein offizielles Organ des EU-Parlaments. Hier schafft die Verwaltung Tatsachen und täuscht Sachverhalte vor, denn die EP-Geschäftsordnung betont: "Die interfraktionellen Arbeitsgruppen sind keine Organe des Parlaments und können daher nicht in dessen Namen sprechen." Das gilt offensichtlich nicht für die LGBT-Intergruppe.

Die Co-Vorsitzende der LGBT-Intergruppe wirkt auch in der "Hochrangigen Arbeitsgruppe für Gendergleichheit und Vielfalt" des Büros des EU-Parlaments mit. Das Mandat dieser parlamentsinternen Arbeitseinheit auf Chef-Ebene plant für die Legislaturperiode bis 2019 neuerdings Aktivitäten zur Sensibilisierung der Beamtenschaft gegenüber Homophobie und Transphobie. In Anwendung des Beamtenstatuts soll eine verwaltungsinterne Kommunikationsstrategie die EU-Beamtenschaft in Brüssel, Luxembourg und Strasbourg sowie den zahlreichen Informationsbüros in den Mitgliedsstaaten für gleichgeschlechtliche Lebensweisen in den eigenen Reihen bzw. die Geschlechtsumwandlung sensibilisieren. Damit steigert die Brüsseler Parlamentsverwaltung ihre seltsame Kreativität in Sachen Genderismus erneut: Nach dem erfolglosen Versuch, im Sinne des Gender-Mainstreaming eine "geschlechterneutrale Sprache" zu erschaffen und in die EU-Verwaltung einzuführen, folgt jetzt das LGBT-Mainstreaming zur Akzeptanzverbesserung zugunsten gleichgeschlechtlicher Lebensweisen bzw. gegenüber Transvestiten. Zu den zukünftig offiziell zu ergreifenden Maßnahmen zählen insbesondere Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen. Wie die zwischenmenschliche Sensibilisierung gestaltet werden soll, muss hier nicht besprochen werden. Aber die angekündigten Fortbildungsmaßnahmen werden ganz besonders den früheren Sekretär der LGBT-Intergruppe des EU-Parlaments, Bruno Selun, freuen: der verließ das EU-Parlament vor kurzem und machte sich mit seiner EU-Beratungsagentur "Kumquat" selbständig. Nun bietet er als Lobbyist seine Expertise im Politikbereich "Gendergleichheit, LGBT und Vielfalt" an. Er wäre ganz gewiss in der Lage, den Rahmenvertrag für LGBT-Fortbildungsveranstaltungen der EU-Beamtenschaft auszuführen.

Am 25. Mai feierte die Staatengemeinschaft den Internationalen Tag der Familie. Dieser Tag ist ein hochoffizieller UNO-Tag, der im vergangenen Jahr seinen 20. Jahrestag beging. Keine der Institutionen der EU – Rat, Ministerrat, Kommission, Parlament – hielt es jedoch für angebracht, eine Verlautbarung zu Ehe und Familie zu veröffentlichen. Und von den Brüsseler Nichtregierungsorganisationen meldete sich nur die FAFCE, die Föderation der katholischen Familienverbände in Europa, zu denen in Deutschland der Familienbund der Katholiken gehört, zu Wort, um Ehe und Familie als Grundlagen einer zukunftsorientierten    Gesellschaft zu würdigen. Das zeigt, für wen in der Brüsseler Verwaltung und in den Chefetagen der EU-Institutionen das Herz schlägt. Für Ehe und Familie sicher nicht.



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