„Mehr Partnerschaftlichkeit – ein Plus für die ganze Familie“

13 Mai

Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks besucht Lokales Bündnis für Familie in Berlin-Pankow

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Anlässlich des Aktionstags 2015 der bundesweiten Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ am 15. Mai besuchte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Caren Marks, heute (Mittwoch) das Lokale Bündnis in Berlin-Pankow.

Unter dem Motto „Mehr Partnerschaftlichkeit – ein Plus für die ganze Familie“ machen Lokale Bündnisse mit rund 1000 Aktionen in ganz Deutschland darauf aufmerksam.

„Viele Paare wünschen sich, die Zeit für Kinder, für den Haushalt, aber vor allen Dingen auch die Arbeit partnerschaftlich zu teilen. Mütter und Väter sollen die Chance haben, sowohl für die Familie da zu sein, als auch im Beruf Entfaltungsmöglichkeiten zu haben. Doch nur wenige Paare können diesen Wunsch wirklich umsetzen“, sagte Staatssekretärin Marks. „Mit der Einführung des ElterngeldPlus und dem weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung reagieren wir auf diesen Wunsch. Wir brauchen aber nicht nur wirkungsvolle Gesetze und familienfreundliche Arbeitgeber, sondern insbesondere praktische Angebote vor Ort. Mit ihren Lösungen bringen die Lokalen Bündnisse für Familie die Partnerschaftlichkeit in ganz Deutschland voran.“

Gemeinsam mit rund 35.000 Unterstützerorganisationen aus allen Bereichen der Gesellschaft – darunter zum Beispiel auch mehr als 7.400 Unternehmen – sind in den Lokalen Bündnissen für Familie in den vergangenen elf Jahren tausende Projekte entstanden, die Eltern dabei unterstützen, Zeitkonflikte im Alltag und Engpässe bei der Kinderbetreuung zu reduzieren. Mit Angeboten für die Ferien-, Notfall- und Nachmittagsbetreuung, mit Freizeitaktivitäten speziell für Väter und Kinder sowie mit Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg leisten die Bündnisse einen wichtigen Beitrag, damit berufstätige Eltern die Aufgaben in der Familie partnerschaftlich teilen können.

Um Eltern bei der partnerschaftlichen Vereinbarkeit zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium neue Regelungen zum ElterngeldPlus und zur Elternzeit auf den Weg gebracht. Sie gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt.

Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8.

Geburtstag des Kindes genommen werden.

Weitere Informationen zu den Lokalen Bündnissen erhalten Sie unter:

www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de und www.aktionstag2015.de.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20655-0
Telefax: +49 (30) 20655-1145
http://www.bmfsfj.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.