Beschäftigung für Asylsuchende ist ab dem vierten Monat möglich

30 Apr

Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit informiert

Pressemeldung der Firma Region Hannover

„Asylbewerberinnen und -bewerber dürfen in Deutschland nicht arbeiten“ – so lautet eine gängige Annahme. Anlässlich der Debatte um die Integration von Zugewanderten weist die Region Hannover als Ausländerbehörde für rund 50.000 Menschen darauf hin, dass das so nicht stimmt. Es gibt die Möglichkeit, dass Asylsuchende eine Beschäftigung aufnehmen. „Allerdings ist das Verfahren schwieriger als für Menschen mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit, und den Asylsuchenden stehen nicht immer alle Jobs offen“, sagt Cerstin Husner, Leiterin des Teams Zuwanderung der Region Hannover. Ihr Bereich ist zuständig für die Regelung des Aufenthaltes aller Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit in den 20 Umlandkommen der Region Hannover.

Korrekt ist, dass Asylbewerberinnen und -bewerber in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht in Deutschland arbeiten dürfen. Ab dem vierten Monat kann eine Beschäftigung aufgenommen werden – unter der Bedingung, dass die Zentrale Arbeitsvermittlung (ZAV) der Agentur für Arbeit – mit Sitz in Duisburg – zustimmt. „Asylsuchende, die eine Arbeit aufnehmen wollen, müssen den Arbeitsvertrag zusammen mit weiteren Unterlagen bei der jeweiligen Ausländerbehörde einreichen“, erklärt Husner. „Wir leiten ihn weiter an die ZAV.“ Wichtig sei, dass zum Beispiel Arbeitszeit und Bezahlung klar geregelt sind. Die ZAV prüft vor allem, ob die angestrebte Beschäftigung nicht ebenso von einem künftigen Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit aufgenommen werden könnte – diese haben bei der Bewerberauswahl Vorrang. „Wer eine Arbeit in einem Bereich aufnehmen möchte, in dem Fachkräftemangel herrscht und für den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nur schwer Beschäftigte finden, hat ganz klar bessere Chancen“, erläutert Teamleiterin Husner.

Wer bereits seit 16 Monaten als Asylsuchender in Deutschland lebt, hat noch bessere Chancen, eine Beschäftigung aufzunehmen: In diesem Fall prüft die ZAV nur noch die Beschäftigungsbedingungen. Asylbewerberinnen und -bewerber, die seit mehr als vier Jahren in Deutschland leben, können sogar ohne weitere Prüfung durch die ZAV eine Beschäftigung aufnehmen. „Diese Regelungen gelten, solange noch nicht über einen Asylantrag entschieden ist, und im Grundsatz auch, wenn man im Besitz einer Duldung ist“, betont Husner. Wenn ein Asylantrag abgelehnt sei, gelte in der Regel die gesetzliche Ausreisepflicht. „Daher kann es in diesen Fällen Einschränkung bei der Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme geben“, stellt die Teamleiterin klar.

Grundsätzlich erhält jeder Asylsuchende, der einer Beschäftigung nachgehen möchte, vom Team Zuwanderung zunächst zwei Blankoformulare – eine Stellenbeschreibung und ein weiteres Datenblatt -, die der potentielle Arbeitgeber ausfüllen muss. Liegen alle Unterlagen dem Team Zuwanderung vollständig ausgefüllt vor, kann es zwei bis drei Wochen dauern, bis die Rückmeldung der ZAV – die Zustimmung zur oder die Ablehnung der Beschäftigungsaufnahme – bei der Region eingegangen ist. An die Entscheidung der ZAV ist die Region Hannover als Behörde, die die Beschäftigung letztlich genehmigt, gebunden, soweit sich an den aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen in der Zwischenzeit nichts geändert hat.

Zuhal Karakas, Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit, ergänzt: „Wir wissen, dass die Arbeitsaufnahme ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Integration ist. Deshalb haben wir auch ein hohes Interesse daran, dass unsere Kundinnen und Kunden eine legale Beschäftigung aufnehmen.“ Die Region Hannover sei jedoch an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden, betont Karakas. „Wir stehen aber für Beratungen zu Fragestellungen rund um die Genehmigung einer Beschäftigungsaufnahme – sowohl für Asylbewerberinnen und Asylbewerber als auch für potentielle Arbeitgeber zur Verfügung.“

Das Team Zuwanderung der Region Hannover hat seinen Sitz im Gebäude Maschstraße 17 in Hannover. Durch die aktuelle Vielzahl von Zuzügen in die Region Hannover ist der Beratungsbedarf gestiegen. Um dem gerecht zu werden, werden ab Mai die Öffnungszeiten erweitert: Montags ist dann zusätzlich von 13 bis 15 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten im Überblick:

Montag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr

Mittwoch 8 bis 12 Uhr

Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr



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