Ausgefallene Elternbeiträge: Die Region Hannover entlastet die Kommunen

28 Apr

Erhöhung der pauschalen Erstattungsbeträge

Pressemeldung der Firma Region Hannover

Mehr Geld für Städte und Gemeinden in der Region Hannover: Die Region Hannover erhöht ihre pauschale Erstattung für Kitabeiträge an die Kommunen um 1,3 Millionen und zahlt – statt bislang 11,7 Millionen Euro – ab dem Kita-Jahr 2015/2016 13 Millionen Euro. Das entspricht einer Erhöhung um 11,5 Prozent.

„Wir stärken damit den Städten und Gemeinden den Rücken bei der Aufgabenerfüllung der Kinderbetreuung“, so Erwin Jordan, Dezernent für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. „Mit der überdurchschnittlichen Erhöhung reagieren wir auf die Entwicklung der vergangenen Jahre, in denen sich gezeigt hat, dass die reine Anpassung an den Lebenshaltungskostenindex nicht mehr ausreicht.“

Eltern, die über ein niedriges Einkommen verfügen, können sich von den Kita-Beiträgen befreien lassen. Damit die Kommunen die Kosten der ausgefallenen Elternbeiträge nicht allein tragen müssen, zahlt die Region Hannover einen pauschalen Kostenausgleich. Von diesem profitieren ebenfalls die regionsangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt. „Unberücksichtigt bei den Erstattungspauschalen bleiben nur die Kommunen Barsinghausen, Garbsen und Neustadt – sie sind aus der Solidargemeinschaft ausgetreten“, so Erwin Jordan. Diese Städte nehmen nicht an dem Pauschalisierungssystem teil und tragen dadurch nicht zu den Kosten bei. Vielmehr trägt hier die Region Hannover die ausfallenden Elternbeiträge in voller Höhe, was dann über die Regionsumlage von allen Kommunen mitgetragen wird.

Die Region Hannover ist als Jugendhilfeträgerin zuständig für 16 der 21 regionsangehörigen Städte und Gemeinden. Dazu gehören: Barsinghausen, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf. Die Städte Hannover, Burgdorf, Laatzen, Langenhagen und Lehrte übernehmen dagegen selbst die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe.



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