Kindergeld auch für verheiratete Kinder

20 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind entfällt nicht allein deshalb, weil das Kind heiratet. Dies entschied der Bundesfinanzhof für die ab 2012 geltende Rechtslage und widerspricht damit auch seiner eigenen früheren Rechtsauffassung. Nach bisheriger Rechtsprechung erlosch der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind grundsätzlich mit dessen Eheschließung. Der Kindergeldanspruch blieb danach nur bei einem so genannten Mangelfall erhalten, sprich wenn die Einkünfte des Ehepartners für den Unterhalt nicht ausreichten und das Kind auch nicht über ausreichende eigene Mittel verfügte. Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun aufgegeben. Das bedeutet laut ARAG Experten: Wenn die übrigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Kindes erfüllt sind, können Eltern seit Januar 2012 das Kindergeld auch dann beanspruchen, wenn ihr Kind z.B. mit einem gut verdienenden Partner verheiratet ist.

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