Kindergeld auch für Kinder in eingetragener Lebenspartnerschaft
4 Feb
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass einer Lebenspartnerin ein Kindergeldanspruch auch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin zusteht. Er hat damit die für Ehegatten geltende Regelung auf Partner einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft angewandt. Somit werden die Kinder der im Haushalt lebenden Ehegatten und Lebenspartner zusammengezählt. Sobald beide Lebenspartner oder Ehegatten zusammen mehr als zwei Kinder haben, ist diese Regelung günstiger, als wenn jeder einzelne Ehegatte oder Lebenspartner für seine Kinder Kindergeld beantragt, erklären ARAG Experten (BFH VI R 76/12).
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