Elterngeld ist Einkommen

8 Mai

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Berücksichtigung von Elterngeld seit dem 01.01.2011 als ein die Leistung minderndes Einkommen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) ist rechtmäßig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. In dem verhandelten Fall wandten sich die betroffenen Personen mit ihrer Klage gegen die Berücksichtigung des Elterngeldes als Einkommen, da damit der Sinn und Zweck dieser Leistung unterlaufen werde und es zu einer verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung von Beziehern von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende komme. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat bestätigt, dass das Elterngeld, wie auch das Kindergeld, abzüglich einer Versicherungspauschale als Einkommen berücksichtigt werden darf. Dies entspricht dem seit dem 01.01.2011 geltenden Recht. Der Gesetzgeber hat die Anrechnung des Elterngeldes damit begründet, dass die Bedarfe sowohl des Kindes als auch des betreuenden Elternteiles im System der Grundsicherung durch die Regelleistung und die Zusatzleistungen gedeckt sind und dem Elternteil keine Erwerbstätigkeit zugemutet wird, erläutern ARAG Experten (LSG Rheinland-Pfalz, Az.: L 6 AS 623/11).



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