In Castrop-Rauxel ist die Hundesteuer am günstigsten

25 Apr

Pressemeldung der Firma Regionalverband Ruhr

Wieviel Steuern Hundebesitzer für ihre Vierbeiner zahlen, ist ganz unterschiedlich. Auch in der Metropole Ruhr schwanken die Gebühren zwischen 160 und 96 Euro pro Jahr für den ersten Hund. Das zeigt ein Vergleich des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen.

Die für Hundehalter teuerste Stadt ist Mülheim (jeweils für den ersten Hund). Es folgen Essen und Oberhausen mit je 156 Euro/Jahr. Am günstigsten versteuert werden Hunde in Castrop-Rauxel.

Besitzer von Kampfhunden müssen im Vergleich der Ruhrgebietsstädte in Essen besonders tief in die Tasche greifen. Für den ersten Kampfhund sind 852 Euro/Jahr fällig, in Mülheim sind es 850 Euro.

Einige Kommunen belohnen Menschen, die einen Hund aus dem Tierheim aufnehmen: Mülheim, Gladbeck und Herten stellen diese Hundehalter für zwei Jahre von der Steuer frei. Ein steuerfreies Jahr bekommen diese Hundefreunde in Bottrop, Essen, Herne und Marl.

Der Bund der Steuerzahler NRW hat kreisfreie und größere kreisangehörige Städte in seinen Vergleich einbezogen.

Infos: www.steuerzahler-nrw.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Regionalverband Ruhr
Kronprinzenstr. 35
45128 Essen
Telefon: +49 (201) 2069-0
Telefax: +49 (201) 2069-500
http://www.rvr-online.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.