Bundesfamilienministerium und KfW starten Kreditprogramme zum Kita-Ausbau

31 Jan

350 Millionen Euro KfW-Kredite für den Ausbau von Kitas

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die KfW Bankengruppe starten morgen (Freitag) zwei neue, zinsgünstige Förderprogramme für den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten. Hierfür stehen von 2013 bis 2015 KfW-Kredite im Umfang von 350 Millionen Euro für Kommunen und andere Träger von Kindertagesstätten zur Verfügung. Das Bundesfamilienministerium unterstützt das Vorhaben mit einer Zinsverbilligung. Die Förderung ist Bestandteil des Zehn-Punkte-Plans der Bundesregierung „Kindertagesbetreuung 2013“.

Darlehen aus dem Programm „IKK – Kita-Ausbau“ stehen für Kommunen bereit; sie beantragen die Darlehen direkt bei der KfW. Kommunale und gemeinnützige Unternehmen, natürliche Personen und andere Investoren, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe bzw. als Tagespflegepersonen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betraut sind, beantragen Darlehen über das Programm „IKU – Kita-Ausbau“ bei ihren Hausbanken. Die Endkreditnehmer-Zinssätze beginnen beim IKK bei 0,10 Prozent p. a. und beim IKU bei 1,00 Prozent p. a.

Zu den förderfähigen Investitionen gehören der Neubau-, der Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen. Auch der Erwerb von Gründstücken und Immobilien, um neue Kitas für Kinder unter drei Jahren zu errichten, sind förderfähig.

Daneben können die Akteure in der Kinderbetreuung zur Finanzierung der geplanten Investitionen auf die bestehenden kommunalen und gewerblichen Förderprogramme der KfW zurückgreifen, wie z. B. auf die Programmfamilien „IKK – Investitionskredit Kommune“ und „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“.

Detaillierte Informationen zu den neuen Förderprogrammen finden Sie unter www.kfw.de/inlandsfoerderung



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20655-0
Telefax: +49 (30) 20655-1145
http://www.bmfsfj.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.