Kritik an der Behandlung von Hartz IV-Empfängern

1 Jun

Kolpingwerk Deutschland kritisiert ungleiche Behandlung beim Betreuungsgeld

Pressemeldung der Firma Kolpingwerk Deutschland

„Es ist gut, dass der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld nun dem Bundeskabinett vorliegt. Das zeigt den richtigen politischen Willen, das Thema nun endlich auf den parlamentarischen Weg zu bringen“, erklärt Ulrich Vollmer. Er ist Bundessekretär des Kolpingwerkes Deutschland.

Kritisch sieht der Katholische Sozialverband mit mehr als 250.000 Mitgliedern allerdings die Pläne der Bundesfamilienministerin, das Betreuungsgeld bei Hartz IV-Empfängern mit dem Leistungsbezug zu verrechnen. „Traut die Ministerin Eltern im Hartz IV-Bezug nicht zu, ihre Kinder ordentlich zu erziehen?“, fragt sich Vollmer. Das zwinge diese Familien quasi dazu, ihre Kinder in staatliche Betreuung zu geben. „Dadurch werden wir die Probleme des Sozialstaates nicht lösen“, betont der Kolping Bundessekretär. „Es ist nicht richtig, durch eine derartige Politik sozial schwache Familien unter Generalverdacht zu stellen.“ Die Familien mit Hartz IV-Bezug dürften nicht schlechter gestellt werden, als andere. „Wenn sie ihre Kinder selbst betreuen, dann steht ihnen auch das Betreuungsgeld zu. Unabhängig von ihren Einkommensquellen.“

Das Betreuungsgeld sei der richtige Schritt zu mehr Wahlfreiheit für die Familien. Um diese jedoch umfassend sicher zu stellen, müsse auch der Ausbau der Krippenplätze für unter Dreijährige vorangetrieben werden. Mit ihrem nun vorgelegten Zehn-Punkte-Plan habe sich die Ministerin deutlich nach vorne bewegt. „Jetzt muss auch hier der politische Wille sichtbar werden, dass Kita-Ausbau und das Betreuungsgeld im Zusammenwirken notwendig sind, um die erforderliche Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung zu garantieren“, ergänzt Vollmer.



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Das Kolpingwerk Deutschland ist ein katholischer Sozialverband mit mehr als 250.000 Mitgliedern, davon 50.000 in der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland.


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