Kolpingwerk kritisiert Betreuungsgelddebatte

18 Apr

Katholischer Sozialverband setzt weiterhin auf Wahlfreiheit

Pressemeldung der Firma Kolpingwerk Deutschland

Als „ziemlich eigenartig“ bezeichnet der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Thomas Dörflinger – der auch der CDU/CSU Fraktion des Deutschen Bundestages angehört – die gegenwärtige Debatte um das von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld. „Wir gingen bisher eigentlich davon aus, dass für die Koalition in der Familienpolitik der Grundsatz der Wahlfreiheit gilt. Die Debatte der letzten Tage gibt Anlass zu der Frage, ob sich mindestens ein Teil der Koalition davon entfernt hat und stattdessen die Auffassung vertritt, für Kinder unter drei Jahren sei Betreuung und Erziehung außerhalb der eigenen Familie das primäre Ziel.“

Für das Kolpingwerk Deutschland ist die in einer Familie geleistete Arbeit ein eigenständiger Wert, der gesellschaftlichen Respekt, Anerkennung und auch Honorierung verdient. Familienarbeit kann auch nicht einfach nur in die Verantwortung der Frau gelegt werden; sie ist eine Aufgabe beider Ehepartner. Erziehung von Kindern, Familienmanagement und Pflege von Angehörigen leisten für die Gesellschaft einen ebensolchen Dienst, wie es die Erwerbsarbeit tut.

Thomas Dörflinger: „Es kann nicht sein, dass der Arbeitsmarkt und die Wirtschaft die Rahmenbedingungen für Familien diktieren. Es geht daher nicht darum, die Familie kompatibel zum Arbeitsmarkt zu organisieren, sondern den Arbeitsmarkt familiengerecht auszugestalten. Wenn Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sich kritisch zum Betreuungsgeld äußert, muss er sich fragen lassen, was die Wirtschaft in den zurückliegenden Jahren auf den Sektoren Frauenförderung, flexible Arbeitszeiten und gleiche Entlohnung der Geschlechter unternommen hat. Da sieht die Bilanz recht mager aus!“

Die gegenwärtige Debatte um das Betreuungsgeld lasse nach Ansicht des Kolpingwerkes völlig außer Acht, dass die weitaus überwiegende Zahl der Familien in Deutschland ihrer erzieherischen Aufgabe ohne Wenn und Aber gerecht wird. Es sei mit dem christlichen Menschenbild auch nicht vereinbar, Menschen im Leistungsbezug nach dem SGB II (Hartz IV) a priori zu unterstellen, sie könnten nicht mit Geld umgehen und ihrer erzieherischen Verantwortung nicht gerecht werden. Dass in so genannten bildungsfernen Schichten Probleme häufiger als anderswo aufträten, sei unbestritten; dies berechtige aber nicht zu einem Pauschalurteil.

Die Frage, ob das Betreuungsgeld zu Fehlanreizen führen könnte, verpflichte den Gesetzgeber, Fehlanreize so gut als möglich auszuschließen. Der Vorschlag von Bundesfamilienministern Schröder, den Bezug an das Absolvieren der Vorsorgeuntersuchungen zu knüpfen, gehe in die richtige Richtung, so Dörflinger.



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