Region Hannover will weiterhin Kosten für Empfängnisverhütungsmittel übernehmen

9 Feb

Hilfe zur Familienplanung für Empfängerinnen von Transferleistungen

Pressemeldung der Firma Region Hannover

Die Region Hannover will auch künftig die Kosten für Empfängnisverhütungsmittel für Frauen übernehmen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbüchern II und XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung wurde am Donnerstagnachmittag (9.2.) einstimmig vom Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit beschlossen. Demnach soll die bislang von Jahr zu Jahr neu entschiedene freiwillige Kostenübernahme nun unbefristet gelten. Abschließend entscheidet die Regionsversammlung am 20. März über die Vorlage.

„Wir wollen den Anspruch aller Frauen auf selbstbestimmte Familienplanung, unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund, sicherstellen“, sagte Sozialdezernent Erwin Jordan von der Region Hannover. „Aus unserer Sicht ist nicht nachzuvollziehen, warum Empfängerinnen von Transferleistungen die Kosten für Empfängnisverhütungsmittel weder von den Krankenkassen noch vollständig durch den Regelsatz erstattet bekommen.“

Bundesweit übernehmen Krankenkassen Ausgaben für ärztlich verordnete Empfängnisverhütungsmittel nur bis zum Ende des 20. Lebensjahres, während die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche von den Kassen bezahlt werden. Im Regelsatz, den Leistungsempfängerinnen monatlich erhalten, beträgt der Anteil für Gesundheitspflege derzeit 16,08 Euro monatlich. Das aber ist nicht ausreichend, um neben den Ausgaben für Therapien oder Arzneien auch Verhütungsmittel zu bezahlen.

Daher erstattet die Region Hannover seit 2004 Anspruchsberechtigten, die älter sind als 20 Jahre, ihre Ausgaben für ärztlich verordnete Empfängnisverhütungsmittel. Die Zahl der Anträge hat sich seitdem stetig nach oben entwickelt – im Jahr 2011 wurden 327 Anträge bewilligt, die Aufwendungen betrugen rund 26.200 Euro. Für das Jahr 2012 wird ein Kostenanstieg auf rund 28.000 Euro erwartet.

Neben den Jobcentern der Region Hannover informieren unter anderem auch die regionsangehörigen Städte und Gemeinden, die gemeinnützige Organisation pro familia, die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie die Frauenberatung der AWO über die Kostenerstattung und unterstützen die Anspruchsberechtigten bei der Antragstellung.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
Telefax: +49 (511) 61622499
http://www.hannover.de

Ansprechpartner:
Nils Meyer (E-Mail)
Pressesprecher
+49 (511) 6162-2207



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.