Bund, Länder und Kirchen starten Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“

2 Jan

Betroffene können sich an Anlauf- und Beratungsstellen in den westdeutschen Bundesländern wenden

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an stehen Betroffenen Mittel aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ (Fonds „Heimerziehung West“) zur Verfügung. Der Fonds wurde durch den Bund, die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg, die Evangelische Kirche in Deutschland, die (Erz-) Bistümer der katholischen Kirche im Bundesgebiet, den Deutschen Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Ordensobernkonferenz errichtet. Insgesamt stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung, die jeweils zu einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie katholischer und evangelischer Kirche und deren Wohlfahrtsverbänden und den Orden erbracht werden. Damit ist der Startschuss zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren gegeben.

„Das Leid der Betroffenen hat mich zutiefst berührt, deshalb ist es mir wichtig gewesen, dass die Vorschläge des Runden Tisches Heimerziehung West schnell umgesetzt werden. Ab 1. Januar können endlich die Anträge auf Unterstützung gestellt werden. Das ist eine wichtige Nachricht für alle Betroffenen“, sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder.

„Mir ist bewusst, dass der Fonds nichts ungeschehen machen kann. Der Fonds kann aber Betroffenen helfen, heute noch nachweisbare Folgen aus der Zeit ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 zu überwinden.“

Betroffenen, denen während ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid zugefügt wurde, kann durch den Fonds eine Hilfe zur Bewältigung dieses Leids gewährt werden, soweit durch die Heimerziehung heute noch Traumatisierungen oder andere Beeinträchtigungen und Folgeschäden bestehen und dieser besondere Hilfebedarf nicht über die bestehenden Hilfe- und Versicherungssysteme abgedeckt wird. Darüber hinaus sollen Betroffene dabei unterstützt werden, ihre Zeit der Heimunterbringung zwischen 1949 und 1975 aufzuarbeiten. In Fällen, in denen es aufgrund seinerzeit nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einer Minderung von Rentenansprüchen gekommen ist, soll mit Hilfe des Fonds ein finanzieller Ausgleich gewährt werden.

Anträge können bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden. Anlauf- und Beratungsstellen in den westdeutschen Bundesländern und Berlin beraten Betroffene und ermitteln den konkreten Hilfebedarf. Für Betroffene aus Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen sowie Jugendwerkhöfen der ehemaligen DDR ist geplant, bis zum Sommer 2012 entsprechende Regelungen und Grundlagen zu schaffen.

Auf der Website zum Fonds sind ausführliche Informationen zum Fonds, zur Antragstellung und zu den Zuständigkeiten der Beratungsstellen zu finden: www.fonds-heimerziehung.de <http://www.fonds-heimerziehung.de>.



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