Die Einführung der neuen Spielzeugrichtlinie – erste Erfahrungswerte

18 Nov

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

Am 20. Juli 2011 ist die aktualisierte Europäische Spielzeugrichtlinie in Kraft getreten, die in Deutschland mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in nationales Recht umgesetzt wurde. Die konkreten technischen Anforderungen an Spielzeuge werden in der Normenreihe EN 71 beschrieben. In einem kostenlosen Webinar der TÜV SÜD Product Service GmbH berichten Robert Ziegler, Senior Product Specialist Spielzeug, und Markus Jahns, Senior Product Specialist Chemie, über die ersten Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen EN 71 in der Praxis.

Die beiden Experten informieren die Teilnehmer darüber, welche Anforderungen bereits heute zu erfüllen sind und welche Anforderungen im Bereich der CMR- und Duftstoffe mit der zweiten Stufe der aktualisierten Richtlinie auf die Hersteller zukommen. Sie erklären zudem, welche Produkte neben Spielzeugen nach diesen Anforderungen getestet werden müssen.

Termin und Anmeldung: Das kostenlose Webinar findet am 13. Dezember 2011 von 10:00 bis 11:00 Uhr statt. Interessenten können sich bis zum 6. Dezember 2011 anmelden unter www.tuev-sued.de/….



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
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Ansprechpartner:
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Unternehmenskommunikation INDUSTRIE
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TÜV SÜD ist ein international führender Dienstleistungskonzern mit den Strategischen Geschäftsfeldern INDUSTRIE, MOBILITÄT und ZERTIFIZIERUNG. Mehr als 16.000 Mitarbeiter sind an über 600 Standorten weltweit präsent. Die interdisziplinären Spezialistenteams sorgen für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Als Prozesspartner stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kunden.


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