Bundesfamilienministerium startet 2. Welle der Sprach- und Integrationsförderung in Schwerpunkt-Kitas

11 Nov

400 Mio. Euro bis 2014 für Sprachförderung in 4.000 Kitas

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Bundesregierung will bildungsbenachteiligte Kinder in ihren sprachlichen Fähigkeiten stärken und ihnen damit Zukunftschancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg eröffnen.

„Kinder brauchen von Anfang an faire Chancen. Deshalb ist es wichtig, die Sprachentwicklung von Kindern so früh wie möglich zu unterstützen“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder heute (Mittwoch) in Berlin zum Start der 2. Welle der Schwerpunkt-Kitas. „Gute Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für Erfolgserlebnisse in der Schule, der Ausbildung und dem Beruf. Gute Sprachkenntnisse ebnen den Weg für eine gelungene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Integration in das unmittelbare soziale Umfeld. Investitionen in die Sprachförderung von Kindern sind deshalb Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft insgesamt.“

Bis zum Jahr 2014 stellt der Bund rund 400 Millionen Euro zur Verfügung, um bis zu 4.000 Einrichtungen – insbesondere in sozialen Brennpunkten – sogenannten „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ auszubauen. Jede der beteiligten Einrichtungen erhält pro Jahr 25.000 Euro aus Bundesmitteln, um damit eine Halbtagesstelle für zusätzliches, besonders qualifiziertes Fachpersonal zur Sprachförderung speziell von unter 3-Jährigen einzurichten. Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich.

Über 3.000 Einrichtungen vorwiegend in sozialen Brennpunkten haben ihre Arbeit als Schwerpunkt-Kitas bereits im Frühjahr dieses Jahres aufgenommen. Weitere 1.000 Kindertageseinrichtungen können sich bis zum 16. Dezember 2011 unter www.fruehe-chancen.de <http://www.fruehe-chancen.de> als „Schwerpunkt-Kita Sprache & Integration“ bewerben, um ab dem Frühjahr 2012 in der 2. Welle der Offensive frühe Chancen eine Förderung zu erhalten.

Teilnehmer an dem Programm müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

– In der Einrichtung müssen auch Kinder unter drei Jahren betreut werden.

– Die Einrichtung wird von mindestens 40 Kindern besucht. Kleinere Einrichtungen können sich zusammenschließen. Der Verbund muss mindestens 80 öffentlich geförderte Plätze umfassen.

– Die Einrichtung wird von einer überdurchschnittlichen Zahl von Kindern mit einem potentiell hohen Sprachförderbedarf besucht.

Die eingegangenen Interessenbekundungen werden vom Bund gemeinsam mit den zuständigen Ministerien der Länder nach bundeseinheitlichen und landesspezifischen Kriterien geprüft.

Eine Standortkarte der Schwerpunkt-Kitas in Deutschland finden Sie unter: http://www.fruehe-chancen.de/…

Listen der Schwerpunkt-Kitas in den einzelnen Bundesländern gibt es unter: http://www.fruehe-chancen.de/…

Weitere Informationen finden Sie unter www.fruehe-chancen.de und unter www.bmfsfj.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Alexanderplatz 6
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 20655-0
Telefax: +49 (30) 20655-1145
http://www.bmfsfj.de

Ansprechpartner:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen un
+49 (180) 19070-50



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.