Bund und Länder einig über zusätzliche 580,5 Millionen Euro für den Kita-Ausbau

8 Nov

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Streit zwischen Bund und Ländern über die zusätzlichen 580,5 Millionen Euro für den Kita-Ausbau ist beigelegt. Bis auf drei Bundesländer, die noch kein Votum abgegeben haben, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von der Länderseite durchgehend positive Signale erhalten, dass den Anfang der Woche gefundenen Formulierungen und Regelungen zugestimmt wird.

„Es ist gut, dass dank der gefundenen Lösung jetzt schnell neue Kitaplätze entstehen können und deutlich häufiger Zahlen über den Ausbaufortschritt vorliegen werden, als das bislang der Fall war“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zu den Ergebnissen der Verhandlungen.

Bund und Länder sind sich einig, dass künftig anders als bislang alle drei Monate Berichte über den Ausbaufortschritt und die verwendeten Mittel erstattet werden sollen. Außerdem sollen den Ländern für ihre Kommunen bereits 2013 zusätzliche Kita-Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 18,75 Millionen Euro zugeteilt werden.

Die Änderungen des Fiskalpaktgesetzes sind bereits als Änderungsanträge in den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eingebracht worden. Damit werden die neu getroffenen Vereinbarungen im parlamentarischen Verfahren umgesetzt.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20655-0
Telefax: +49 (30) 20655-1145
http://www.bmfsfj.de

Ansprechpartner:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen un
+49 (180) 19070-50



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.