Zur Verbesserung der Lebenssituation
8 Jun
Leistungen für contergangeschädigte Menschen sollen gerechter verteilt werden
Heute (Mittwoch) hat das Bundeskabinett den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der letzten Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen.
Ein wichtiges Ergebnis des Berichts: Die Leistungen für jene Menschen, die durch das Medikament Contergan geschädigt wurden, müssen weiterentwickelt werden. Konkret bedeutet das: Anstelle von Leistungen für spezifische Bedarfe im Einzelfall wird empfohlen, künftig pauschale Zahlungen zu leisten. Diese Pauschalbeträge sollen nach der Schwere der Schädigung bemessen werden.
Manuela Schwesig: „Vielen Menschen wurde großes Leid angetan. Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung für die Folgen des Contergan-Skandals auch weiterhin nachkommen. Tausende von Kindern sind durch das in Deutschland hergestellte Medikament Contergan geschädigt worden. Heute sind diese Männer und Frauen erwachsen. Sie sind heute im Alter von Mitte bis Ende 50 und gehen auf das Seniorenalter zu. Viele berichten, dass sie schneller altern. Da sie im Alltag nur bestimmte Teile ihres Körpers einsetzen konnten, leiden sie zum Teil an massiven Verschleißerscheinungen. Der Bericht macht deutlich, dass es an der Zeit, ist die Unterstützungsleistungen weiterzuentwickeln – pauschal, unbürokratisch und ohne langwierige Einzelprüfungen.“
Durch die Auszahlung pauschaler Beträge würden die aufwändigen Einzelfallprüfungen entfallen. Das würde den Aufwand für die Gewährung der Leistungen für spezifische Bedarfe enorm verringern und es den Betroffenen leichter machen, bei der Conterganstiftung für behinderte Menschen ihre Ansprüche geltend zu machen. Eine weitere Konsequenz: Ein Abbau von Bürokratie. Die Stiftung könnte damit stärker als Servicestelle und Dienstleister für die Betroffenen ausgebaut werden.
Bundesfamilienministerin Schwesig erklärte: „Eine Pauschalierung würde eine gerechtere und unkompliziertere Verteilung ermöglichen, so dass die Leistungen die Betroffenen besser erreichen würden. Zudem würden die contergangeschädigten Menschen diese Beträge zur freien Verfügung erhalten und könnten damit selbst über die Verwendung der Mittel entscheiden. Eine solche Verteilung ist daher im Interesse aller Betroffenen.“
Für die Einführung einer Pauschalierung ist eine Änderung des Conterganstiftungsgesetzes nötig.
„Ich würde mich freuen, wenn auch die Kollegen der Fraktionen im Deutschen Bundestag der Empfehlung der Gutachter des Conterganstiftungsberichtes folgen und der Pauschalierung von Leistungen zustimmen würden,“ so der Appell von Bundesministerin Schwesig.
Der Bericht wurde heute dem Deutschen Bundestag zur weiteren Entscheidung zugeleitet.
Zum Hintergrund:
Die Conterganstiftung gewährt Leistungen an rund 2.700 Betroffene weltweit. Dazu gehören:
Kapitalentschädigung
Conterganrenten, seit 2013 deutlich erhöht auf derzeit 7175 Euro im Monat,
seit 2013 neue Leistungen für spezifische Bedarfe durch das Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz
Das sind Leistungen vor allem für medizinische Bedarfe:
Rehabilitationsleistungen,
Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sowie
zahnärztliche und kieferchirurgische Versorgung
Leistungen für spezifische Bedarfe werden als Unterstützung im konkreten Einzelfall auf Antrag gewährt. Für die spezifischen Bedarfe stehen 30 Mio. Euro im Jahr zur Verfügung. Allerdings wird dieser Betrag durch die Betroffenen nicht ausgeschöpft. Von August 2013 bis Ende 2015 wurden nur rund fünf Millionen Euro bewilligt. Die beiden externen Gutachten, die die Basis für den Bericht über die Auswirkungen der letzten Änderungen des Contergan-Stiftungsgesetzes bilden, belegen: Aus Sicht der Betroffenen sind viele ihrer Bedarfe nicht abgedeckt, und das Verfahren ist zu kompliziert. Daher ist die Weiterentwicklung der Leistungen für spezifische Bedarfe notwendig.
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