Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig bringt ElterngeldPlus ins Kabinett

4 Jun

Unterstützungsleistung für Familien erster Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) das Gesetz zur Einführung eines ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit beschlossen. Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes Teilzeit, können sie künftig länger Elterngeld beziehen. Neben dem Elterngeld wird mit dem Gesetz auch die Elternzeit flexibler. Die größere Flexibilität soll es Eltern besser ermöglichen, Auszeiten für ihr Kind und die Familie zu nehmen – und dann leichter beruflich wieder einzusteigen. Diese Neuregelungen sollen zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.

„Mit dem ElterngeldPlus gehen wir neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig. „Mit dem ElterngeldPlus und einer flexibleren Elternzeit ermöglichen wir es mehr Frauen und Männern, ihre Anforderungen in der Familie und im Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Das ist moderne Familienpolitik.“

Das bisherige Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern die in Teilzeit arbeiten möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job.

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.

„Wer sich Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert“, sagt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Mit dem ElterngeldPlus reagieren wir auf den Wunsch der Eltern nach mehr Zeit für Familie. Gut 60 Prozent der Mütter und Väter wünschen sich, dass beide Partner in gleichem Umfang arbeiten und sich partnerschaftlich um Haushalt und Familie kümmern – aber nur 14 Prozent schaffen dies auch tatsächlich. Das will ich ändern: Das ElterngeldPlus ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit“, so Manuela Schwesig weiter.

Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen.

Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers wird dafür nicht mehr notwendig sein.

Für das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten wird das Gesetz klargestellt. Es gelten wieder die Regelungen, die ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert waren. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch und erhalten wie bisher den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Diese Regelung soll zum 01.01.2015 in Kraft treten.

Für das Elterngeld stehen pro Jahr rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Liegt das Nettoeinkommen  vor der Geburt des Kindes über 1.000 Euro, werden 65 bzw. 67 Prozent als Elterngeld gezahlt. Lag das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, ist das Elterngeld prozentual höher.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de .



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20655-0
Telefax: +49 (30) 20655-1145
http://www.bmfsfj.de

Ansprechpartner:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen un
+49 (30) 201791-30



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.