Mehr Mittel für „Stark im Beruf“

19 Jul

Erwerbsperspektiven für geflüchtete Mütter

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt gelingt bei geflüchteten Frauen mit Familienverantwortung besser, wenn sie bei der Jobsuche gezielt unterstützt werden. Das Programm „Stark im Beruf“ des Bundesfamilienministeriums bietet nun an 35 Orten zusätzliche Angebote speziell für geflüchtete Mütter.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die allermeisten geflüchteten Mütter wollen arbeiten. Oft fehlt es aber noch an Qualifikation, Orientierung, Sprachkompetenz oder Kinderbetreuung. Deswegen schaffen wir mit‚ Stark im Beruf‘ für geflüchtete Frauen mit Kindern spezielle Angebote, damit der Einstieg in den Beruf gelingen kann. Nur so können sie letztlich auf eigenen Füßen stehen.“

Eine halbe Million Mädchen und Frauen haben in den letzten vier Jahren in Deutschland Schutz gesucht. Drei Viertel der Frauen haben Kinder. Sie stehen vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen den Familienalltag managen und gleichzeitig den Einstieg in die deutsche Gesellschaft meistern. Sie wollen sich einbringen und eine deutliche Mehrheit von ihnen möchte hier auch erwerbstätig sein.

Schon jetzt arbeitet eine Mehrheit der Standorte im ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ mit geflüchteten Müttern. Für die zusätzlichen Angebote für Geflüchtete erhalten nun 35 Kontaktstellen von „Stark im Beruf“ 25.000 Euro pro Jahr in 2017 und 2018 zusätzlich zur bereits bestehenden Förderung von jährlich maximal 50.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds.

Hintergrund: Das ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ bietet Müttern an bundesweit 80 Kontaktstellen Starthilfe beim Berufseinstieg. Hohe Vermittlungsquoten und eine starke Nachfrage belegen die Motivation der Mütter, erwerbstätig zu werden: Zwei Drittel der Teilnehmerinnen haben nach „Stark im Beruf“ einen Erwerbsfokus. Das Bundesprogramm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der ersten Förderphase von Februar 2015 bis Ende 2018 gefördert.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20655-0
Telefax: +49 (30) 20655-1145
http://www.bmfsfj.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.