„Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche ist ein Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz“

4 Nov

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas. Dazu erklärt Bundesminister Christian Schmidt:

„Gemeinsam mit meiner Kollegin Manuela Schwesig habe ich angestoßen, dass wir die Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche verbieten. Ich freue mich, dass unsere gemeinsame Initiative heute in einen Kabinettsbeschluss gemündet ist! Als Minister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz steht hier die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Fokus.

E-Zigaretten und E-Shishas – egal ob mit oder ohne Nikotin – haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen. Die Verdampfer sind keine harmlosen Naschereien, auch wenn sie nach Schokolade, Bubble Gum oder Melone schmecken. Diese süßen Aromastoffe verschleiern die potentiellen Gefahren. Das beschlossene Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas ist ein Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 18529-0
Telefax: +49 (30) 1852942-62
http://www.bmel.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
+49 (30) 18529-3174



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.