Genetischer Bluttest darf keine Kassenleistung werden

20 Mrz

Diakonie unterstreicht ihre Forderung zum diesjährigen Welt-Down-Syndrom-Tag

Pressemeldung der Firma Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.

Die Diakonie warnt davor, den genetischen Bluttest auf das Down-Syndrom (Trisomie 21) als Regelleistung in die Schwangerenvorsorge aufzunehmen. Sie befürchtet eine vorgeburtliche Reihenuntersuchung auf Trisomie 21. Dies stünde in grundsätzlichem Widerspruch zur Forderung nach Inklusion.

Derzeit berät der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen über den Antrag einer gewerblichen Anbieterfirma auf eine sogenannte Erprobungsrichtlinie zu einem genetischen Bluttest auf Trisomie 21. Am Ende dieses Verfahrens könnte der Test zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen werden. Dies wäre ein entscheidender Schritt zu einer vorgeburtlichen Reihenuntersuchung auf Trisomie 21.

Ein genetischer Bluttest, der anhand einer mütterlichen Blutprobe in der frühen Schwangerschaft nach Hinweisen auf eine Trisomie 21 beim ungeborenen Kind sucht, ist seit 2012 auf dem deutschen Markt. Im Falle eines auffälligen Befunds gibt es keine Therapiemöglichkeit. Die einzige Alternative zur Geburt eines behinderten Kindes ist der Schwangerschaftsabbruch.

„Es geht nicht an, dass ein Testverfahren mit so weitreichenden und konfliktreichen Folgen einfach auf dem Verwaltungsweg probeweise oder dauerhaft Eingang in die Regelversorgung findet. Der G-BA muss sich auch mit den gesellschaftlichen und sozialen Konsequenzen vorgeburtlicher Diagnostik auseinandersetzen und nicht nur medizinische Sachverhalte berücksichtigen,“ so Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Der G-BA hat vor einigen Jahren beschlossen, dass eine vorgeburtliche Reihenuntersuchung auf eine Chromosomenveränderung nicht Bestandteil der regulären Schwangerenvorsorge sei. „Ich sehe nicht, warum dies jetzt beim genetischen Bluttest anders gehandhabt werden sollte. Ein medizinisches Angebot mit diesem ethischen Konfliktpotential gehört nicht in die Regelversorgung von Schwangeren“, so Kaufmann.

„Von Menschen mit Down-Syndrom und ihren Familien wissen wir, dass sie sich durch diesen Test abgewertet und in ihrer Existenz in Frage gestellt fühlen. Dagegen steht Gottes unbedingtes Ja zu jedem Menschenleben. Denn nur dieses Ja und nicht das Streben nach scheinbarer Vollkommenheit verleiht uns allen, ob sichtbar behindert oder nicht, unsere unverlierbare Würde. Statt immer neuer vorgeburtlicher Tests brauchen wir gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die Familien mit behinderten Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Nur so können wir Vorurteile und Ängste abbauen und Wege ebnen, die es ermöglichen, dass Menschen unabhängig von ihren kognitiven oder körperlichen Fertigkeiten ganz selbstverständlich miteinander leben, lernen, arbeiten und wohnen,“ fordert Kaufmann.

Zu Fragen der vorgeburtlichen Diagnostik und der sich daraus ergebenden Konsequenzen bietet die Pua-Fachstelle im Diakonischen Werk Württemberg Information und Beratung.



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