Für’s Leben lernen

4 Sep

Pressemeldung der Firma life-on Magazin

Bald enden in allen Bundesländern die Sommerferien und somit beginnt für die sogenannten „ABC-Schützen“ ein spannender, neuer Lebensabschnitt. Die Grundschule ist nur der Beginn einer langjährlichen Bildungskarriere und bedeutet sowohl für die Schüler als auch ihre Eltern eine große Umstellung.

Während der Kindergarten immer noch für viel Abhängigkeit von Mama und Papa stand, ist die Grundschule der Ort, an dem jedes Kind beginnt, sich ein wenig von den Eltern loszueisen. Wenn man noch klein ist, sehen die Eltern für einen wie Helden aus. Je älter man wird, desto „uncooler“ wird die konstante Interaktion mit ihnen. Dazu gehört auch der alleine zu bestreitende Schulweg. Die meisten Eltern fühlen sich noch nicht bereit, ihre Kleinen auf die große Welt loszulassen. Die ARAG Experten geben nervösen Eltern Tipps, wie sie ihre Sprösslinge morgens etwas ruhiger auf ihren Weg schicken können.

Auch wenn Kinder sich für kleine Erwachsene halten; sie brauchen nach wie vor Führung und Anleitung von richtigen Erwachsenen. ARAG empfiehlt deswegen einen Probelauf bevor es ernst wird. Man sollte wenige Tage bevor der Ernst des Lebens eintritt den Weg zur Sicherheit ablaufen und beobachten, wie das Kind sich verhält. Falls nötig, kann man dann noch Tipps und Hinweise geben, damit der erste Tag auf jeden Fall gut abläuft. Es wird empfohlen, dass nur ältere Kinder (zwischen 8 und 10) mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Man sollte sich bei der Schule informieren, ob ein Fahrradführerschein angeboten wird. Wenn nicht, informiert man sich am besten bei der Polizei der bei einem Fahrradclub nach Kursen. So kann man sicher gehen, dass die Kinder kompetent auf zwei Rädern unterwegs sind.

Die Schüler sind natürlich auf ihrem Weg von und zur Schule versichert. Was aber, wenn die Schüler sich nicht an den vorgeschriebenen Weg halten oder auf dem Weg von und zur Schule einen Abstecher machen, zum Beispiel nach Hause zu einem Freund? Der Fall eines 8-jährigen Jungens aus Memmingen, der bei einem Abstecher in einen schweren Unfall verwickelt wurde, entschied, dass die Versicherung selbst bei Abstechern haftet da ein Kind dieses Alters nicht über die „nötige Einsichtsfähigkeit und Reife verfüge, um immer den kürzesten Weg nach Hause zu nehmen“.



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    • Dieter Schütz / pixelio.de
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