Information der Familienkasse Hessen: Anspruch auf Kindergeld auch nach dem Ende der Schulzeit

23 Jun

Pressemeldung der Firma Bundesagentur für Arbeit

In diesen Wochen erreichen viele Jugendliche ihren Schulabschluss und viele Eltern wissen nicht, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht.

Dabei steht die Frage im Raum, ob sich Schulabgänger arbeitslos melden müssen, um weiterhin einen Anspruch auf das Kindergeld zu haben.

Ewald Howard, Leiter der Familienkasse Hessen, erklärt, dass eine Meldung bei einer Agentur für Arbeit nur in Einzelfällen notwendig ist. Es ist keine Meldung bei einer Agentur erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt.

„Aber auch, wenn sich die Unterbrechung etwas länger gestaltet, zum Beispiel wenn ein Studium im Wintersemester startet, brauchen sich Eltern keine Sorgen zu machen. Hier genügt oft schon der schriftliche Nachweis an die Familienkasse, also die Bewerbungsschreiben, dass sich der Jugendliche um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht hat“, erläutert Howard.

„Wer jedoch einen Freiwilligendienst antritt, muss genau auf die gesetzlich vorgegebene Viermonatsfrist achten; dauert es hier länger als vier Monate bis zum Start des jeweiligen Sozialen Dienstes, muss eine Meldung bei der Arbeitsagentur erfolgen, damit das Kindergeld weiterhin ausgezahlt werden kann,“ so Howard weiter.

Zurzeit werden alle kindergeldberechtigten Eltern mit Kindern, die die Schule beenden und älter als 18 Jahre sind, von der Familienkasse angeschrieben. Um eine Unterbrechung der Kindergeldzahlung zu verhindern, ist es wichtig, eine schriftliche Erklärung über den weiteren geplanten Ausbildungsweg, bei der zuständigen Familienkasse abzugeben.

Die entsprechenden Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs-oder Arbeitsplatz stehen im online-Formulardienst unter www.familienkasse.de

(http://www.arbeitsagentur.de/…) bereit.

Falls die erforderlichen Nachweise – zum Beispiel eine Schulbescheinigung – nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden.

Weitere Informationen

www.familienkasse.de

Service-Rufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag: 0800 4 5555 30

Service-Rufnummer für Zahlungstermine: 0800 4 5555 33



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 179-0
Telefax: +49 (911) 179-2123
http://www.arbeitsagentur.de

Ansprechpartner:
Angela Köth
Regionaldirektion Hessen
+49 (69) 6670-418



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.