Die Arbeit muss dem Menschen dienen
9 Nov
Kolpingwerk Deutschland widerspricht Arbeitgeberpräsident Hundt
„Die Ökonomisierung aller Lebensbereiche und die Entsolidarisierung, das scheint die Politik zu sein, die Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sich für unser Land wünscht. Eine solche Politik ist aber schädlich und führt dazu, das Prinzip des Gemeinwohls aus den Augen zu verlieren, wonach der Nutzen für die gesamte Gesellschaft bei Entscheidungen Vorrang haben müsse vor der Befriedigung von Einzelinteressen.“ Mit diesen Worten kritisierte der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Thomas Dörflinger MdB, die jüngsten Einschätzungen des Arbeitgeberpräsidenten zu den Beschlüssen der Bundesregierung zum Betreuungsgeld und zum Wegfall der Praxisgebühr.
Hundt hatte der Bundesregierung vorgeworfen, sie habe seine Hoffnung, dass die Koalition die Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Arbeit weiter verbessert, enttäuscht. „Aber genau darum darf es nicht nur gehen“, entgegnet Dörflinger. „Nicht der Mensch muss der Arbeit dienen, sondern die Arbeit dem Menschen. Auch dieser wertvolle Grundsatz der katholischen Soziallehre findet heutzutage im politischen Alltag leider viel zu selten Anwendung.“ Die Bundesregierung sei nicht dazu da, ausschließlich die Bedürfnisse der Wirtschaft zu befriedigen sondern den Menschen im Mittelpunkt allen Handelns zu sehen. „Dass es dabei auch gelegentlich Kompromisse geben muss, liegt auf der Hand. Diese dürfen aber nicht immer zu Lasten der Arbeitnehmer gehen und den Arbeitgeber aus seiner solidarischen Verantwortung entlassen“, ergänzt der Kolping-Bundesvorsitzende.
Der Drang nach Endsolidarisierung zeige sich auch in der Bewertung der Abschaffung der Praxisgebühr durch Hundt. „Statt hier die in diesem schwachen Steuerungselement überbordende Bürokratisierung zu geißeln, gegen die sich die Arbeitgeberverbände zu Recht immer wieder wenden, kritisiert der Arbeitgeberpräsident die Entscheidung der Bundesregierung. Dahinter steckt natürlich System“, meint Dörflinger. Hundt fordere nämlich stattdessen eine Senkung der Beiträge zur Krankenversicherung. Durch diese liege die Entlastung nicht wie jetzt komplett beim Arbeitnehmer, sondern komme auch den Arbeitgebern zu Gute.
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